Was sind die Vorteile einer Scheidung in der Türkei im Vergleich zu einer Scheidung in Deutschland?
In Deutschland wird jede Art von Gespräch mit einem Anwalt in Rechnung gestellt, und die Beratungskosten sind hoch. Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten sind ebenfalls höher als in der Türkei. In der Türkei, nachdem eine Einigung über die Klagegebühr erzielt wurde, beantwortet Ihr Anwalt übermäßige Anfragen sowie Anrufe und Nachrichten in normaler Häufigkeit und informiert Sie über den Prozess. Die Bürokratie in der Türkei verläuft ganz anders als in Deutschland. Die Türkei hat sich im Bereich der elektronischen Transformation erheblich weiterentwickelt. Mit der e-Devlet-Identifikationsnummer, die Sie von der Konsularabteilung erhalten, können Sie über das e-Devlet-System auf das UYAP-Bürgersystem zugreifen und zu jedem Zeitpunkt alle Dokumente zu Ihrem Fall online einsehen. In Bezug auf die Nachverfolgung und Transparenz wird es Sie erfreuen, Ihren Fall in der Türkei zu führen.
Sollten Sie Zeugen in der Türkei hören lassen, wird das Verfahren zu sehr niedrigen Kosten abgeschlossen. Auch wenn der festgelegte Unterhalt in der Türkei niedriger als in Deutschland ist, gilt eine unbefristete Unterhaltspflicht für Frauen. Zudem können Sie, wenn die zur Hochzeit gegebenen Goldstücke Ihnen später gewaltsam entzogen wurden, eine Klage auf Rückgabe dieser Goldstücke einreichen und diese mit Zeugen und Hochzeitsvideos nachweisen.
Da das Vermögen von in Deutschland lebenden Türken häufig in der Türkei ist, gibt es die Möglichkeit, die Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzungsklage gleichzeitig in der Türkei einzureichen, um eine Sicherstellung zu beantragen, bevor Ihr Ehepartner Vermögen verschleppen kann. Eine Klage auf Vermögensauseinandersetzung kann nur eingereicht werden, wenn zuvor eine Scheidungsklage eingereicht wurde. Da die Vermögensauseinandersetzung in dem Land erfolgen muss, in dem sich das Vermögen befindet, müssen Sie, auch wenn Sie die Scheidung in Deutschland einreichen, die Vermögensauseinandersetzungsklage in der Türkei einreichen. Da die Klage auf Vermögensauseinandersetzung ohne offizielle Einreichung der Scheidungsklage nicht möglich ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Scheidungsklage in Deutschland eingereicht haben. Angesichts der langsamen Bürokratie in Deutschland könnte Ihr Ehepartner, bevor Sie die Scheidung zertifizieren und die Vermögensauseinandersetzungsklage mit einer Sicherheitsanordnung einreichen, sein Vermögen in der Türkei abziehen und Sie benachteiligen. Daher ist es äußerst vorteilhaft, die Scheidung und die Vermögensauseinandersetzung als zwei separate Klagen am selben Tag nacheinander einzureichen.
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