Wie unterstützen wir im Bereich des Mietrechts?

Vertragsvorbereitung und -unterzeichnung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Mietverträge. Um den Mietvertrag zu unterzeichnen, laden wir den Mieter in unser Büro ein. Wir achten auf Details wie die Unterschrift des Ehepartners des Bürgen, falls vorhanden, sowie die Unterschrift des Ehepartners des Mieters, falls eine Räumungsverpflichtung (Tahliye Taahhüdü) erforderlich ist.

Bei den vom Immobilienmakler erstellten Verträgen kann es zu Problemen kommen, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Unterschrift tatsächlich von dem Mieter stammt und ob die Steueridentifikationsnummer (TC numarası) des Mieters korrekt erfasst wurde. Bei dem Vertrag, der in unserem Büro unterzeichnet wird, sieht der Mieter auch die Person, die im Falle einer Vertragsverletzung rechtliche Schritte gegen ihn einleiten wird. Der Mietvertrag wird in Ihrem Namen von dem Anwalt, den Sie durch eine offizielle Vollmacht bevollmächtigt haben, unterzeichnet.

Eröffnung und Verfolgung von Mietzinserhöhungsprozessen

Wenn Ihr Mieter die fünfjährige Mietzeit überschritten hat und Sie sich über die Mietzinserhöhung nicht einigen können, können Sie einen Prozess einleiten, um eine Erhöhung der Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Wir übernehmen die Eröffnung und Verfolgung dieses Verfahrens.

Eintreibung von Mietforderungen durch Zwangsvollstreckung

Wenn Ihr Mieter die Miete nicht bezahlt, sorgen wir dafür, dass durch die Einleitung einer Zwangsvollstreckung die Eintreibung erfolgt. Hierbei ist es wichtig, ob der Mieter ein Einkommen aus Lohn erhält und ob er Vermögen besitzt.

Wenn Ihr Mieter die Miete verspätet zahlt, können wir nach dem Versand von zwei berechtigten Mahnungen innerhalb eines Mietzeitraums eine Räumungsklage einreichen. Das Vorliegen von verspäteter Miete allein stellt keinen Kündigungsgrund dar. Die Mahnungen müssen notariell erstellt werden, und wenn der Mieter vor der Zustellung der Mahnung zahlt, kann eine Räumungsklage auf dieser Grundlage nicht erhoben werden.

In einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer Mietforderung, bei der der Mieter einen Monat lang keine Zahlung geleistet hat, haben Sie das Recht, eine Räumungsklage einzureichen.

Eröffnung von Räumungsklagen

Wie oben beschrieben, haben Sie das Recht, eine Räumungsklage unabhängig von den zwei berechtigten Mahnungen oder der einen Monat lang andauernden Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Basierend auf einer Räumungsverpflichtung, die zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Einzug des Mieters erstellt wird, kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, um eine Zwangsräumung durchzuführen.

Es besteht das Recht, eine Räumungsklage nach einer Mietdauer von zehn Jahren einzureichen. Für Informationen zu den Mahnbedingungen kontaktieren Sie uns bitte.

Bei einer Räumung aufgrund von Eigenbedarf muss das Bedürfnis aufrichtig sein und der Vermieter darf im selben Landkreis nicht über weitere Immobilien verfügen. Um eine Räumungsklage aufgrund von Eigenbedarf einreichen zu können, kontaktieren Sie uns bitte hinsichtlich der Berechnung der Fristen und anderer relevanter Punkte.