Erbschaftsfälle

Wie unterstützen wir Sie in Ihren Erbschaftsverfahren?

In Familien, die zwischen der Türkei und Deutschland verteilt sind, können oft diskriminierende Ansätze zu hören sein, wie: „Den Deutschen geht es ohnehin gut, das Land werden sie uns schon überlassen“, „Die Deutschen haben sowieso keine Ahnung von den Grundstücken hier, wir können tun und lassen, was wir wollen“, „Wir haben hier das Leid unserer Vorfahren geleistet, wir haben sie sogar im Bett gepflegt, ihr habt kein Erbrecht“, „Schickt uns eine Vollmacht, wir werden hier die Formalitäten im Grundbuch erledigen, aber es ist nicht nötig, euch nach den Einzelheiten zu erkundigen.“

Aus diesem Grund sind türkische Bürger, die in Deutschland leben und in den Sommerferien in die Türkei reisen, oft gezwungen, ihren Urlaub abzubrechen, um nach verlorenen Vermögenswerten zu suchen und einen Anwalt zu beauftragen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie nicht einmal für die Schritte nach Türkei reisen müssen:

• Wir beantragen für Sie einen Erbschein und identifizieren Vermögenswerte, die vor dem Tod an andere Erben veräußert wurden.

• Wir recherchieren den durchschnittlichen Marktwert von Immobilien für Sie und lassen bei Bedarf ein offizielles Gutachten erstellen, um Sie darüber zu informieren, ob Sie bei einem Verkauf benachteiligt werden.

• Wenn der Verkauf zu Preisen, die Ihnen zusagen, stattfinden soll, unterschreiben wir für Sie im Grundbuch.

• Wir unterstützen Sie auch bei der Ausschreibung und Antragstellung auf den Verkauf von Immobilien, die nicht Gegenstand des Erbes sind.

• Falls eine Klage auf Teilung des Gemeinschaftseigentums erhoben wird, vertreten wir Sie.

• Wenn an dem Gemeinschaftseigentum ein von Ihnen errichtetes Gebäude vorhanden ist, eröffnen wir die Klage zur Feststellung der Zugehörigkeit des Gebäudes.

• Falls einer der Miteigentümer seinen Anteil an der Immobilie verkauft hat, können wir innerhalb von zwei Jahren eine Anfechtungsklage einreichen, sodass Sie diesen Anteil zu dem im Grundbuch angegebenen Preis erwerben.

Während dieser Vorgänge ist es nicht notwendig, dass Sie sich in der Türkei aufhalten. Wir führen regelmäßige Berichterstattungen über die durchgeführten Vorgänge, Ausgaben und Geldflüsse durch.

Um das gesamte Vermögen des Verstorbenen zu ermitteln, erheben wir eine Klage zur Feststellung des Nachlasses und lassen das Vermögen des Verstorbenen von den Bankguthaben bis zu allen aktiven und passiven Immobilien in allen Städten identifizieren.

Sollten Sie durch ein Testament benachteiligt worden sein, das die Pflichtteile übersteigt, kann eine Klage auf Durchsetzung Ihrer Pflichtteile eingereicht werden.

Wenn der Erblasser bei der Erstellung des Testaments im fortgeschrittenen Alter ohne ausreichendes ärztliches Attest, das seine geistige Gesundheit bestätigt, war, kann eine Klage auf Anfechtung des Testaments erhoben werden.

Falls eine Immobilie durch einen Vertrag über die Pflege bis zum Tod übertragen wurde und die Person, die das Eigentum übernommen hat, sich nicht bis zu seinem Tod um den Erblasser gekümmert hat oder die Person, die das Eigentum übernommen hat, vor dem Erblasser verstorben ist und dessen Erben sich nicht um den Erblasser gekümmert haben, können Klagen zur Rückforderung des Eigentums erhoben werden.

Wenn Sie in der Türkei ein rechtsgültiges und nicht widerrufbares Testament oder einen Pflegevertrag bis zum Tod erstellen möchten, können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wir erheben Klage auf Ecrimisil und erhalten Miete für unsere erbfähigen Anteile, die sich unter Besatzung befinden.

• Wenn Ihnen ein Erbe hinterlassen wurde und andere Miterben Ihnen die Nutzung dieses Erbes verwehren,

• Wenn das Erbe aus ertragbringendem landwirtschaftlichem Boden wie Haselnussplantagen, Teeplantagen, Feldern oder Weinbergen besteht, fordern wir die Auszahlung Ihres Anteils am Ertrag für die letzten 5 Jahre vor dem Prozess. Das Gericht lässt ein Sachverständigengutachten erstellen, um zu berechnen, wie viel Ertrag der landwirtschaftliche Boden generiert haben könnte. Von der ermittelten Summe werden voraussichtliche Arbeitskosten, Dünger- und andere Kosten abgezogen, um Ihre Forderung zu ermitteln. Im Verfahren wird eine Besichtigung und ein Sachverständigengutachten durchgeführt.

• Wenn das Erbe aus einer Gewerbeimmobilie oder einer Wohnung mit Mieteinnahmen besteht, berechnen wir Ihnen, begrenzt auf die letzten 5 Jahre, den entgangenen Mieterlös in Höhe Ihres Anteils und sorgen dafür, dass dieser an Sie ausgezahlt wird.

• Wenn das Erbe ein Wohnhaus ist, in dem einer der Miterben wohnt, ziehen wir in Ihrem Namen eine Abmahnung auf und fordern Miete. Wird diese nicht gezahlt, berechnen wir ab dem Zeitpunkt der Abmahnung für die letzten 5 Jahre den anteiligen Mieterlös und sorgen dafür, dass dieser an Sie ausgezahlt wird.

• Wenn das Erbe eine leerstehende und ungenutzte landwirtschaftliche Fläche, eine unbewirtschaftete Haselnussplantage oder ein leer stehendes Wohnhaus ist, haben Sie keinen Anspruch auf Ecrimisil. Denn um Ecrimisil fordern zu können, muss die Sache gegen den Willen des Eigentümers böswillig genutzt worden sein. Bei fehlender Nutzung besteht auch kein Anspruch auf Ecrimisil.