Wie werden ausländische Staatsangehörige in der Türkei geschieden?

1- Ist eine Scheidung der Ehe zwischen einem ausländischen Staatsangehörigen und einem türkischen Staatsbürger möglich?

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei haben und eine ausländische Identitätsnummer erhalten haben, können die Scheidung in der Türkei einreichen. Der Ehegatte der ausländischen Person kann eine Klage einreichen, auch wenn er sich im Ausland befindet.

Unter ausländischer Staatsangehörigkeit verstehen wir den Irak, Syrien, die Philippinen sowie einen türkischen Staatsbürger, der mit einer blauen Karte auf die türkische Staatsangehörigkeit verzichtet hat.

Der Ausländer erteilt eine besondere Scheidungsvollmacht, indem er mit einem gültigen, noch nicht abgelaufenen Personalausweis zu einem Notar oder einem türkischen Konsulat geht. Er/sie muss während des Verfahrens nicht in der Türkei leben. Die Abschiebung hat keinen Einfluss auf das Scheidungsverfahren. Zeugen werden gehört, Beweise werden geprüft und das Gericht entscheidet entsprechend über die Scheidung.

Einige Türken mit blauer Karte, die das Gesetz unterschätzen, sagen ihren Ehepartnern: „Ich bin kein türkischer Staatsbürger mehr, du kannst dich nicht scheiden lassen“, und sind nicht an dem Fall interessiert.

Jeder Ausländer, der in der Türkei einen ausländischen Personalausweis besitzt oder in einem türkischen Konsulat eine Vollmacht ausstellt, kann eine Klage einreichen, unabhängig davon, ob sein Ehepartner türkischer oder ausländischer Staatsbürger ist, ob er sich in der Türkei aufhält oder nicht.

2-Können sich beide ausländische Staatsangehörige in der Türkei scheiden lassen?

Auch wenn beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind, kann in der Türkei eine Scheidungsklage eingereicht werden. In diesem Fall muss der Richter das auf den Fall anwendbare Recht bestimmen. Der Richter bestimmt das anwendbare Recht von Amts wegen. Kann das anwendbare Recht trotz aller Bemühungen nicht bestimmt werden, wird das türkische Recht angewandt. Mit anderen Worten: Es besteht die Möglichkeit einer Scheidung nach türkischem Recht für Personen, die nichts mit der Türkei zu tun haben.

Wenn sich beide Parteien auf die Scheidungsannexe geeinigt haben und bei der Anhörung anwesend sind, können sie auch eine unbestrittene Scheidung vornehmen.

Erzielen die Parteien keine Einigung über die Scheidung, werden strittige Scheidungsfälle über Fragen wie Sorgerecht, Unterhalt, materielle und moralische Entschädigung behandelt.

Nach Artikel 5 des türkischen Zivilgesetzbuchs gilt das türkische Recht, wenn das gemeinsame nationale Recht der Parteien der türkischen öffentlichen Ordnung widerspricht. Im Folgenden finden Sie ein kürzlich ergangenes Urteil des Kassationsgerichtshofs zu diesem Thema.

Mit anderen Worten: Eine Frau, die Bürgerin eines Landes ist, das die Gleichberechtigung der Frau nicht anerkennt, kann mit einer in der Türkei einzureichenden Scheidung weitergehende Rechte erlangen.

3-Kann sich ein Bürger eines Landes, in dem die Scheidung verboten ist, in der Türkei scheiden lassen?

Da das Gesetz, das die Scheidung verbietet, gegen die türkische öffentliche Ordnung verstößt, kann die Scheidung durch die Anwendung des türkischen Rechts in der Scheidungssache durchgeführt werden. Liegt ein gültiges Scheidungsurteil in der Türkei vor, kann die Person, deren Scheidung rechtskräftig ist, eine andere Person in der Türkei heiraten.

4-Wie kann ein Ausländer eine Klage einreichen, wenn er/sie keinen Wohnsitz in der Türkei hat?

Nach dem Zivilgesetzbuch ist in Scheidungsfällen das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zuständig. Mit anderen Worten: Wenn das zu scheidende Paar beide Ausländer sind, muss der Ausländer, der eine Scheidungsklage in der Türkei einreichen möchte, einen Wohnsitz in der Türkei erwerben.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)

Leave a Comment